Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 296 vom 25. Oktober 2012)

Označení:
32012R0965R(13)
Stav:
effective
Jazyk textu:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 296 vom 25. Oktober 2012 )

Seite 144, Anhang V Teil-SPA Teilabschnitt H Punkt SPA.NVIS.130 Buchstabe f Nummer 2 Ziffer i:Anstatt: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder sollen die Kenntnis der NVIS-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Abstimmung innerhalb der Besatzung verbessern und müssen Maßnahmen zur Verminderung des Risikos des Einflugs in Bedingungen mit geringer Sicht sowie NVIS-Normal- und -Notverfahren enthalten.muss es heißen: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder müssen die Kenntnis der NVIS-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Abstimmung innerhalb der Besatzung verbessern und Maßnahmen zur Minimierung der Risiken beim Einflug in Bedingungen mit geringer Sicht sowie bei NVIS-Normal- und -Notverfahren enthalten.

Seite 145, Anhang V Teil-SPA Teilabschnitt I Punkt SPA.HHO.130 Buchstabe f Nummer 2 Ziffer i:Anstatt: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder sollen die Kenntnisse über die HHO-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Zusammenarbeit innerhalb der Besatzung verbessern und müssen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken beim Hubschrauberwindenbetrieb im Zusammenhang mit Normal- und Notverfahren und der statischen Entladung enthalten.muss es heißen: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder müssen die Kenntnisse über die HHO-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Abstimmung innerhalb der Besatzung verbessern sowie Maßnahmen zur Minimierung der Risiken beim Hubschrauberwindenbetrieb im Zusammenhang mit Normal- und Notverfahren und der statischen Entladung enthalten.

Seite 148, Anhang V Teil-SPA Teilabschnitt J Punkt SPA.HEMS.130 Buchstabe f Nummer 2 Ziffer i:Anstatt: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder sollen die Kenntnisse über die HEMS-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Zusammenarbeit innerhalb der Besatzung verbessern und müssen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken beim Einflug in geringere Sichtbedingungen während des Reiseflugs, der Auswahl von HEMS-Einsatzorten sowie bei An- und Abflugverfahren enthalten.muss es heißen: i) Schulungsprogramme für Besatzungsmitglieder müssen die Kenntnisse über die HEMS-Arbeitsumgebung und -ausrüstung und die Abstimmung innerhalb der Besatzung verbessern sowie Maßnahmen zur Minimierung der Risiken beim Einflug in Bedingungen mit geringer Sicht während des Reiseflugs, bei der Auswahl von HEMS-Einsatzorten sowie bei An- und Abflugverfahren enthalten.