Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von und für aufsichtliche und operationelle Anforderungen an Zentralverwahrer (Amtsblatt der Europäischen Union L 65 vom 10. März 2017)
- Označení:
- 32017R0392R(02)
- Stav:
- effective
- Jazyk textu:
- de
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zulassung von und für aufsichtliche und operationelle Anforderungen an Zentralverwahrer (Amtsblatt der Europäischen Union L 65 vom 10. März 2017 )
Seite 86, Artikel 70 Absatz 6:Anstatt: 6.Ein Zentralverwahrer verfügt über Regeln und Verfahren, durch die sichergestellt wird, dass die Leistung seines Sicherheitssystems regelmäßig der Geschäftsleitung, den Mitgliedern des Leistungsorgans, relevanten Ausschüssen des Leistungsorgans, den Nutzerausschüssen und der zuständigen Behörde gemeldet wird. muss es heißen: 6.Ein Zentralverwahrer verfügt über Regeln und Verfahren, durch die sichergestellt wird, dass die Leistung seines Wertpapiersystems regelmäßig der Geschäftsleitung, den Mitgliedern des Leistungsorgans, relevanten Ausschüssen des Leistungsorgans, den Nutzerausschüssen und der zuständigen Behörde gemeldet wird.