Berichtigung des Beschlusses 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden (Amtsblatt der Europäischen Union L 131 vom 1. Juni 2000)

Identifier:
32000D0365R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung des Beschlusses 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden (Amtsblatt der Europäischen Union L 131 vom 1. Juni 2000 )

Im Inhaltsverzeichnis und auf Seite 43 im Titel:anstatt: Beschluss 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden muss es heißen: Beschluss 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf es anzuwenden .

Auf Seite 43, zweiter Bezugsvermerk:anstatt: in Anbetracht des Antrags der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit Schreiben vom 20. Mai 1999 , vom 9. Juli 1999 und vom 6. Oktober 1999 an den Präsidenten des Rates, einige in diesen Schreiben angeführten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden,muss es heißen: in Anbetracht des Antrags der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit Schreiben vom 20. Mai 1999 , vom 9. Juli 1999 und vom 6. Oktober 1999 an den Präsidenten des Rates, einige in diesen Schreiben angeführte Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf es anzuwenden,.

Berichtigung des Beschlusses 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden (Amtsblatt der Europäischen Union L 131 vom 1. Juni 2000) — LexHub