Berichtigung der Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (kodifizierte Fassung) (Amtsblatt der Europäischen Union L 339 vom 6. Dezember 2006)

Identifier:
32006L0125R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (kodifizierte Fassung) (Amtsblatt der Europäischen Union L 339 vom 6. Dezember 2006 )

1. Seite 20, Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b:anstattb) Zusätzlich zu den Zahlenangaben Angaben über die in Anhang V enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe (ausgedrückt als prozentualer Anteil der dort angegebenen Referenzwerte) je 100 g oder 100 ml des im Handel erhältlichen Produkts und gegebenenfalls je festgelegte Verzehreinheit des Produkts, sofern der Gehalt mehr als 15 % der Referenzwerte beträgt.muss es heißenb) Zusätzlich zu den Zahlenangaben Angaben über die in Anhang V enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe (ausgedrückt als prozentualer Anteil der dort angegebenen Referenzwerte) je 100 g oder 100 ml des im Handel erhältlichen Produkts und gegebenenfalls je festgelegte Verzehreinheit des Produkts, sofern der Gehalt mindestens 15 % der Referenzwerte beträgt. 2. Seite 21, Anhang I Nummer 1 zweiter Absatz:anstattundmuss es heißenund/oder.