Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 102 vom 11. April 2006)

Identifier:
32006R0561R(05)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 102 vom 11. April 2006 )

Seite 5, Artikel 4 Buchstabe k:anstatt: k) Tageslenkzeit die summierte Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit;muss es heißen: k) tägliche Lenkzeit die summierte Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauf folgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit;.

Seite 5, Artikel 4 Buchstabe l:anstatt: l) Wochenlenkzeit die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche;muss es heißen: l) wöchentliche Lenkzeit die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche;.

Seite 3, Erwägungsgrund 34 Satz 1:anstatt: (34) Die Richtlinie 88/599/EWG (3 ) schreibt für Kontrollen auf der Straße lediglich die Kontrolle der Tageslenkzeiten, der täglichen Ruhezeit sowie der Fahrtunterbrechungen vor.muss es heißen: (34) Die Richtlinie 88/599/EWG (3 ) schreibt für Kontrollen auf der Straße lediglich die Kontrolle der täglichen Lenkzeiten, der täglichen Ruhezeit sowie der Fahrtunterbrechungen vor.