Berichtigung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (Amtsblatt der Europäischen Union L 323 vom 10. Dezember 2009)

Identifier:
32009D0917R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (Amtsblatt der Europäischen Union L 323 vom 10. Dezember 2009 )

Seite 26, Artikel 15, Absatz 3, Satz 2, Buchstabe a:anstatt: a) mit einer Freiheitsstrafe oder einer die Freiheit beschränkenden Maßnahme der Sicherung und Besserung von mindestens zwölf Monaten odermuss es heißen: a) mit einer Freiheitsstrafe oder einer die Freiheit beschränkenden Maßnahme der Sicherung und Besserung mit einem Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten; oder.

Seite 30, Artikel 35:anstatt: Sofern in diesem Beschluss nichts anderes bestimmt ist, werden die Maßnahmen zur Durchführung des ZIS-Übereinkommens sowie die in Artikel 34 Absatz 1 genannten Protokolle mit Wirkung vom 27. Mai 2011 aufgehoben. muss es heißen: Sofern in diesem Beschluss nichts anderes bestimmt ist, werden die Maßnahmen zur Durchführung des ZIS-Übereinkommens sowie der in Artikel 34 Absatz 1 genannten Protokolle mit Wirkung vom 27. Mai 2011 aufgehoben.

Berichtigung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (Amtsblatt der Europäischen Union L 323 vom 10. Dezember 2009) — LexHub