Berichtigung der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 15. Mai 2009)

Identifier:
32009L0033R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 15. Mai 2009 )

Seite 9, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b:anstatt: b) durch die Berücksichtigung der Energie- und Umweltauswirkungen bei der Kaufentscheidung, wobei diese Auswirkungen im Fall eines Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterien dienen unddie in Artikel 6 genannte Methode angewendet wird, wenn diese Auswirkungen zur Berücksichtigung bei der Kaufentscheidung finanziell bewertet werden. muss es heißen: b) durch die Berücksichtigung der Energie- und Umweltauswirkungen bei der Kaufentscheidung, wobeidiese Auswirkungen im Fall eines Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterien dienen und die in Artikel 6 genannte Methode angewendet wird, wenn diese Auswirkungen zur Berücksichtigung bei der Kaufentscheidung finanziell bewertet werden.

Berichtigung der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 15. Mai 2009) — LexHub