Berichtigung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Amtsblatt der Europäischen Union L 302 vom 17. November 2009)

Identifier:
32009L0065R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Amtsblatt der Europäischen Union L 302 vom 17. November 2009 )

Seite 51, Artikel 18 Absatz 4 zweiter Satz:anstatt: Die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft aktualisieren die in der Bescheinigung nach Absatz 2 enthaltenen Informationen und unterrichten die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft über jede Änderung (…). muss es heißen: Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft aktualisieren die in der Bescheinigung nach Absatz 2 enthaltenen Informationen und unterrichten die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft über jede Änderung (…).