Berichtigung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 14. Mai 2010 zur Einführung eines Programms für die Wertpapiermärkte (EZB/2010/5) (Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20. Mai 2010)
- Identifier:
- 32010D0005(01)R(01)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 14. Mai 2010 zur Einführung eines Programms für die Wertpapiermärkte (EZB/2010/5) (Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20. Mai 2010 )
Seite 8, Erwägungsgrund 5:anstatt: Als Bestandteil der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems sollte der endgültige Ankauf zugelassener börsengängiger Schuldtitel durch Zentralbanken des Eurosystems gemäß dem Programm im Einklang mit den Bestimmungen dieses Beschlusses umgesetzt werden — muss es heißen: Als Bestandteil der einheitlichen Geldpolitik des Eurosystems sollte der endgültige Ankauf zugelassener marktfähiger Schuldtitel durch Zentralbanken des Eurosystems gemäß dem Programm im Einklang mit den Bestimmungen dieses Beschlusses umgesetzt werden —
Seite 8, Artikel 1:anstatt: Gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses können die Zentralbanken des Eurosystems a) zulässige börsengängige Schuldtitel, die von Zentralstaaten oder öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, begeben werden, auf dem Sekundärmarkt ankaufen, und b) zugelassene börsengängige Schuldtitel, die von privaten Rechtspersonen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet begeben werden, auf den Primär- und Sekundärmärkten ankaufen. muss es heißen: Gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses können die Zentralbanken des Eurosystems a) zugelassene marktfähige Schuldtitel, die von Zentralstaaten oder öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, begeben werden, auf dem Sekundärmarkt ankaufen, und b) zugelassene marktfähige Schuldtitel, die von privaten Rechtspersonen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet begeben werden, auf den Primär- und Sekundärmärkten ankaufen.
Seite 8, Artikel 2 erster Satz:anstatt: Börsengängige Schuldtitel sind zum endgültigen Ankauf gemäß dem Programm zugelassen, sofern sie sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllen: … muss es heißen: Marktfähige Schuldtitel sind zum endgültigen Ankauf gemäß dem Programm zugelassen, sofern sie sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllen: …