Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 295 vom 12. November 2010)
- Identifier:
- 32010R0996R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 295 vom 12. November 2010 )
Auf Seite 44 in Artikel 12 Absatz 1 Satz 4:anstatt: Kann dieses Beweismaterial durch die Prüfung oder Analyse verändert oder zerstört werden, ist die vorherige Zustimmung der Justizbehörden erforderlich. muss es heißen: Kann dieses Beweismaterial durch die Prüfung oder Analyse verändert oder zerstört werden, ist unbeschadet des nationalen Rechts die vorherige Zustimmung der Justizbehörden erforderlich.