Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 295 vom 12. November 2010)

Identifier:
32010R0996R(02)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 295 vom 12. November 2010 )

Auf Seite 44 in Artikel 12 Absatz 1 Satz 4:anstatt: Kann dieses Beweismaterial durch die Prüfung oder Analyse verändert oder zerstört werden, ist die vorherige Zustimmung der Justizbehörden erforderlich. muss es heißen: Kann dieses Beweismaterial durch die Prüfung oder Analyse verändert oder zerstört werden, ist unbeschadet des nationalen Rechts die vorherige Zustimmung der Justizbehörden erforderlich.

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 295 vom 12. November 2010) — LexHub