Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs (Amtsblatt der Europäischen Union L 242 vom 20. September 2011)

Identifier:
32011R0931R(03)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs (Amtsblatt der Europäischen Union L 242 vom 20. September 2011 )

Auf Seite 3, in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g:anstatt: eine Bezugsnummer zur Identifizierung der Partie, der Charge bzw. der Sendung sowie muss es heißen: eine Referenz zur Identifizierung der Partie, der Charge oder der Sendung, je nach Fall, sowie;

auf Seite 3, in Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1:anstatt: Die in Absatz 1 aufgeführten Informationen werden täglich aktualisiert und mindestens so lange zur Verfügung gehalten, bis davon ausgegangen werden kann, dass das Lebensmittel verzehrt wurde. muss es heißen: Die in Absatz 1 aufgeführten Informationen werden täglich aktualisiert und mindestens so lange zur Verfügung gehalten, bis vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass das Lebensmittel verzehrt wurde.