Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission vom 23. August 2012 mit Bestimmungen für die Gestaltung der Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstigen Dokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zum Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 242 vom 7. September 2012)

Identifier:
32012R0792R(06)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission vom 23. August 2012 mit Bestimmungen für die Gestaltung der Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstigen Dokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zum Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 242 vom 7. September 2012 )

Seite 20, Anhang I, Anweisungen und Erläuterungen zu Formblatt Nr. 2 Kopie für den Inhaber, Nummer 13, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.

Seite 23, Anhang I, Anweisungen und Erläuterungen zu Formblatt Nr. 3 Kopie zur Rücksendung an die ausstellende Vollzugsbehörde, Nummer 13, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.

Seite 27, Anhang I, Anweisungen und Erläuterungen zu den Formblättern Nr. 4 Kopie für die ausstellende Vollzugsbehörde und Nr. 5 Antrag, Nummer 13, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.

Seite 41, Anhang V, Anweisungen und Erläuterungen zu Formblatt Nr. 1 Original, Nummer 9, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.

Seite 44, Anhang V, Anweisungen und Erläuterungen zu den Formblättern Nr. 2 Kopie für die ausstellende Vollzugsbehörde und Nr. 3 Antrag, Nummer 9, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.

Seite 17, Anhang I, Anweisungen und Erläuterungen zu Formblatt Nr. 1 Original, Nummer 13, Fußnote 1 zu Codes I und O:Anstatt: (1 ) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.muss es heißen: (1 ) Nur in Verbindung mit einem anderen Code zur Angabe der Herkunft zu verwenden.