Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 28. Dezember 2013)
- Identifier:
- 32013L0053R(05)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 28. Dezember 2013 )
Seite 116, Anhang I, Teil A, Nummer 3.8 Absatz 2: Anstatt: Alle bewohnbaren Mehrrumpf-Sportboote müssen so gebaut sein, dass bei Brand ein Notausstieg möglich ist. muss es heißen: Alle bewohnbaren Sportboote müssen so gebaut sein, dass bei Brand ein Notausstieg möglich ist.