Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Amtsblatt der Europäischen Union L 176 vom 27. Juni 2013)
- Identifier:
- 32013R0575R(03)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Amtsblatt der Europäischen Union L 176 vom 27. Juni 2013 )
Auf Seite 290, Artikel 513 Absatz 1 Buchstabe c:anstatt: c) welche Wechselwirkungen es zwischen international vereinbarten Standards für systemrelevante Institute und dieser Verordnung und der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] gibt; sie wird gegebenenfalls neue Vorschriften vorschlagen, in denen diese international vereinbarten Standards berücksichtigt werden.muss es heißen: c) welche Wechselwirkungen es zwischen international vereinbarten Standards für systemrelevante Institute und dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU gibt; sie wird gegebenenfalls neue Vorschriften vorschlagen, in denen diese international vereinbarten Standards berücksichtigt werden.