Berichtigung der Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Amtsblatt der Europäischen Union L 60 vom 28. Februar 2014)
- Identifier:
- 32014L0017R(01)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Amtsblatt der Europäischen Union L 60 vom 28. Februar 2014 )
Auf Seite 77, Anhang II, Muster für das ESIS-Merkblatt, 10. Flexible Merkmale, Absätze 1 und 2:anstatt: (falls zutreffend) [Information über Übertragbarkeit/Abtretung] Sie können den Kredit auf [einen anderen Kreditnehmer] [oder] [eine andere Immobilie] übertragen. [Bedingungen] (falls zutreffend) Sie können den Kredit nicht auf [einen anderen Kreditnehmer] [oder] [eine andere Immobilie] übertragen. muss es heißen: (falls zutreffend) [Information über Übertragbarkeit/Abtretung] Sie können den Kredit auf [einen anderen Kreditgeber] [oder] [eine andere Immobilie] übertragen. [Bedingungen] (falls zutreffend) Sie können den Kredit nicht auf [einen anderen Kreditgeber] [oder] [eine andere Immobilie] übertragen.
Auf Seite 71, Anhang I, Nummer 1, Anmerkung d, Satz 1:anstatt: Das Rechenergebnis wird auf eine Dezimalstelle genau angegeben. muss es heißen: Das Rechenergebnis wird auf mindestens eine Dezimalstelle genau angegeben.
Auf Seite 79, Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 Kreditvermittler, Nummer 3:anstatt: (3) Der Kreditgeber unterrichtet unter Verwendung der Formulierungen in Teil A den Verbraucher …muss es heißen: (3) Der Kreditvermittler unterrichtet unter Verwendung der Formulierungen in Teil A den Verbraucher ….