Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Amtsblatt der Europäischen Union L 362 vom 17. Dezember 2014)
- Identifier:
- 32014R1321R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (Amtsblatt der Europäischen Union L 362 vom 17. Dezember 2014 )
Seite 5, Artikel 6 Absatz 3, Absatznummer:anstatt: (6) muss es heißen: (3).
Seite 12, Anhang I, Abschnitt A, Unterabschnitt C, Überschrift:anstatt: FORTLAUFENDE LUFTTÜCHTIGKEIT muss es heißen: AUFRECHTERHALTUNG DER LUFTTÜCHTIGKEIT .
Seite 12, Anhang I, Abschnitt A, Unterabschnitt C, Punkt M.A.301 Nummer 5 Ziffer iii:anstatt: mit der fortlaufenden Lufttüchtigkeit muss es heißen: mit der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit.
Seite 15, Anhang I Abschnitt A, Unterabschnitt C, Punkt M.A.306 Buchstabe b:anstatt: des Flugzeugs muss es heißen: des Luftfahrzeugs.
Seite 40, Anhang I Abschnitt B, Unterabschnitt G, Punkt M.B.705 Buchstabe a Nummer 1:anstatt: als Instandhaltungsbetrieb muss es heißen: als Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit.