Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015)
- Identifier:
- 32015R1998R(06)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (Amtsblatt der Europäischen Union L 299 vom 14. November 2015 )
Seite 13, Anhang, Nummer 3.2.2.1 Absatz 1 Buchstabe c:Anstatt: c) die Außentüren müssen verriegelt sein odermuss es heißen: c) die Außentüren müssen verschlossen sein oder.
Seite 124, Anhang, Nummer 11.2.3.8 einleitender Satz:Anstatt: Die Schulung von Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind, muss alle folgenden Kompetenzen gewährleisten: muss es heißen: Die Schulung von Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind, muss zur Erlangung aller folgenden Kompetenzen führen:.