Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1768 der Kommission vom 4. Oktober 2016 zur Zulassung von Guanidinoessigsäure als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Absetzferkel und Mastschweine sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 904/2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L 270 vom 5. Oktober 2016)

Identifier:
32016R1768R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1768 der Kommission vom 4. Oktober 2016 zur Zulassung von Guanidinoessigsäure als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Absetzferkel und Mastschweine sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 904/2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L 270 vom 5. Oktober 2016 )

Seite 5, Artikel 3 Absatz 2:Anstatt: 2.Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 beschriebenen Stoff enthalten, dürfen gemäß den Bestimmungen, die vor dem 25. Oktober 2017 galten, bis zum 25. Oktober 2016 in Verkehr gebracht und bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden. muss es heißen: 2.Einzel- und Mischfuttermittel, die den in Absatz 1 beschriebenen Stoff enthalten, dürfen gemäß den Bestimmungen, die vor dem 25. Oktober 2016 galten, bis zum 25. Oktober 2017 in Verkehr gebracht und bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden.