Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Amtsblatt der Europäischen Union L 95 vom 7. April 2017)

Identifier:
32017R0625R(05)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Amtsblatt der Europäischen Union L 95 vom 7. April 2017 )

Im gesamten Text und in der Entsprechungstabelle wird der Begriff UnterAbsatz durch den Begriff Unterabsatz und der Begriff UnterAbsätze durch den Begriff Unterabsätze ersetzt.

Seite 23, Artikel 4 Absatz 3 Satz 2:Anstatt: In diesen Fällen teilen sie jeder dieser Behörden eine individuelle KennNummer zu. muss es heißen: In diesen Fällen teilen sie jeder dieser Behörden eine individuelle Kennnummer zu.

Seite 23, Artikel 5 Absatz 1:Anstatt: (1)Die zuständigen Behörden und die Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion verfüge über muss es heißen: (1)Die zuständigen Behörden und die Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion verfügen über.

Seite 41, Artikel 28 Absatz 2:Anstatt: (2)… so teilt sie jeder beauftragten Stelle eine KennNummer zu … muss es heißen: (2)… so teilt sie jeder beauftragten Stelle eine Kennnummer zu, …

Seite 45, Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe b:Anstatt: b) von dem Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten gemäß Artikel 34 Absatz 1 Gebrauch machen können, wenn …muss es heißen: b) von dem Recht auf ein zweites Sachverständigengutachten gemäß Artikel 35 Absatz 1 Gebrauch machen können, wenn …

Seite 21, Artikel 3 Nummer 38:Anstatt: 38. Grenzkontrollstelle einen Ort mit den dazu gehörenden Einrichtungen, der von einem Mitgliedstaat benannt wird und an dem die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 45 Absatz 1 stattfinden;muss es heißen: 38. 'Grenzkontrollstelle' einen Ort mit den dazu gehörenden Einrichtungen, der von einem Mitgliedstaat benannt wird und an dem die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 47 Absatz 1 stattfinden;.