Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Amtsblatt der Europäischen Union L 100 vom 12. April 2017)
- Identifier:
- 32017R0653R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Amtsblatt der Europäischen Union L 100 vom 12. April 2017 )
Seite 5, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c:Anstatt: c) Adresse der Website des PRIIP-Herstellers, auf der Kleinanlegern Informationen für die Kontaktaufnahme mit dem PRIIP-Hersteller und eine Telefonnummer zur Verfügung gestellt werden;muss es heißen: c) Adresse der spezifischen Website des PRIIP-Herstellers, auf der Kleinanlegern Informationen für die Kontaktaufnahme mit dem PRIIP-Hersteller zur Verfügung gestellt werden, und eine Telefonnummer;
Seite 6, Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c:Anstatt: eine Beschreibung der Umstände, unter denen das PRIIP automatisch gekündigt werden kann, muss es heißen: eine Beschreibung der Umstände, unter denen das PRIIP automatisch beendet werden kann,
Seite 7, Artikel 3 Absätze 3, 4 und 5:Anstatt: Abschnitt Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? des Basisinformationsblatts, muss es heißen: Abschnitt Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen? des Basisinformationsblatts,
Seite 8, Artikel 5 Absatz 2:Anstatt: 2.In der Tabelle Kosten im Zeitverlauf im Abschnitt Welche Kosten entstehen? des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller den Gesamtkostenindikator der kumulierten Gesamtkosten des PRIIP für die verschiedenen Zeiträume gemäß Anhang VI als monetäre Zahl oder Prozentzahl an. muss es heißen: 2.In der Tabelle Kosten im Zeitverlauf im Abschnitt Welche Kosten entstehen? des Basisinformationsblatts geben die PRIIP-Hersteller den Gesamtkostenindikator der kumulierten Gesamtkosten des PRIIP für die verschiedenen Zeiträume gemäß Anhang VI als monetäre Zahl und als Prozentzahl an.
Seite 43, Anhang VI Teil I Abschnitt II Überschrift:Anstatt: II. AUFSTELLUNG DER KOSTEN BEI ANDEREN PRIIP ALS INVESTMENTFONDS muss es heißen: II. AUFSTELLUNG DER KOSTEN BEI ANDEREN PRIP ALS INVESTMENTFONDS
Seite 43, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 28:Anstatt: Die einmaligen Kosten werden von einem PRIIP, muss es heißen: Die einmaligen Kosten werden von einem PRIP,
Seite 43, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 29 einleitender Satz:Anstatt: Die einmaligen Einstiegskosten und -gebühren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf die folgenden Arten, die in dem Kostenbetrag, der für andere PRIIP als Investmentfonds offenzulegen ist, berücksichtigt werden: muss es heißen: Die einmaligen Einstiegskosten und -gebühren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf die folgenden Arten, die in dem Kostenbetrag, der für andere PRIP als Investmentfonds offenzulegen ist, berücksichtigt werden:
Seite 43, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 30 einleitender Satz:Anstatt: Die einmaligen Ausstiegskosten und -gebühren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf die folgenden Arten, die in dem Kostenbetrag, der für andere PRIIP als Investmentfonds offenzulegen ist, berücksichtigt werden: muss es heißen: Die einmaligen Ausstiegskosten und -gebühren umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf die folgenden Arten, die in dem Kostenbetrag, der für andere PRIP als Investmentfonds offenzulegen ist, berücksichtigt werden:
Seite 43, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 32:Anstatt: Diese wiederkehrenden Kosten umfassen alle Arten von Kosten, die von einem PRIIP, muss es heißen: Diese wiederkehrenden Kosten umfassen alle Arten von Kosten, die von einem PRIP,
Seite 44, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 34 Überschrift:Anstatt: Kosten von PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17 muss es heißen: Kosten von PRIP gemäß Anhang IV Nummer 17
Seite 44, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 36 Überschrift:Anstatt: Berechnung der impliziten Kosten von anderen PRIIP als Investmentfonds muss es heißen: Berechnung der impliziten Kosten von anderen PRIP als Investmentfonds
Seite 44, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 40 Buchstabe b:Anstatt: sicherstellt, dass die internen Preismodelle für PRIIP mit den Methodiken, Modellen und Standards im Einklang stehen, die der PRIIP-Hersteller bei der Bewertung des eigenen Portfolios heranzieht, muss es heißen: sicherstellt, dass die internen Preismodelle für PRIP mit den Methodiken, Modellen und Standards im Einklang stehen, die der PRIIP-Hersteller bei der Bewertung des eigenen Portfolios heranzieht,
Seite 46, Anhang VI Teil 2 Abschnitt I Nummer 62:Anstatt: bei anderen PRIIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17, muss es heißen: bei anderen PRIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17,
Seite 47, Anhang VI Teil 2 Abschnitt I Nummer 64:Anstatt: bei anderen PRIIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17, muss es heißen: bei anderen PRIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17,
Seite 47, Anhang VI Teil 2 Abschnitt I Nummer 66 Buchstabe a:Anstatt: bei anderen PRIIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17, muss es heißen: bei anderen PRIP als Investmentfonds, ausgenommen PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 17,
Seite 48, Anhang VI Teil 2 Abschnitt I Nummer 73 Überschrift:Anstatt: Spezifische Anforderungen für andere PRIIP als Investmentfonds : muss es heißen: Spezifische Anforderungen für andere PRIP als Investmentfonds :
Seite 48, Anhang VI Teil 2 Abschnitt I Nummer 73:Anstatt: für andere PRIIP als Investmentfonds muss es heißen: für andere PRIP als Investmentfonds
Seite 19, Anhang II Teil 1 Nummer 27:Anstatt: 27. Bei der Komponente des PRIIP, die ganz oder teilweise von einem oder mehreren Faktoren abhängt, die nicht am Markt beobachtet werden, werden strenge, anerkannte Branchen- und Regulierungsstandards angewandt, um die relevanten Erwartungen in Bezug auf den künftigen Beitrag dieser Faktoren und die hinsichtlich dieses Beitrags eventuell bestehende Unsicherheit zu bestimmen. Sofern die Komponente nicht ganz von einem Faktor abhängt, der nicht am Markt beobachtet wird, wird eine Bootstrap-Methodik angewandt, um den Marktfaktoren Rechnung zu tragen, wie für PRIIP der Kategorie 3 beschrieben. Die VEV für die Komponente des PRIIP wird ermittelt, indem die Bootstrap-Methodik und die strengen, anerkannten Branchen- und Regulierungsstandards zur Bestimmung der relevanten Erwartungen in Bezug auf den künftigen Beitrag dieser Faktoren, die nicht am Markt beobachtet werden, miteinander kombiniert werden.muss es heißen: 27. Bei der Komponente des PRIIP, die ganz oder teilweise von einem oder mehreren Faktoren abhängt, die nicht am Markt beobachtet werden, werden robuste, anerkannte Branchen- und Regulierungsstandards angewandt, um die relevanten Erwartungen in Bezug auf den künftigen Beitrag dieser Faktoren und die hinsichtlich dieses Beitrags eventuell bestehende Unsicherheit zu bestimmen. Sofern die Komponente nicht ganz von einem Faktor abhängt, der nicht am Markt beobachtet wird, wird eine Bootstrap-Methodik angewandt, um den Marktfaktoren Rechnung zu tragen, wie für PRIIP der Kategorie 3 beschrieben. Die VEV für die Komponente des PRIIP wird ermittelt, indem die Bootstrap-Methodik und die robusten, anerkannten Branchen- und Regulierungsstandards zur Bestimmung der relevanten Erwartungen in Bezug auf den künftigen Beitrag dieser Faktoren, die nicht am Markt beobachtet werden, miteinander kombiniert werden.
Seite 44, Anhang VI Teil I Abschnitt II Nummer 36:Anstatt: 36. Zur Berechnung der in PRIIP eingebetteten, impliziten Kosten legt der PRIIP-Hersteller den Ausgabepreis und nach der Zeichnungsfrist den Kaufpreis des Produkts auf einem Sekundärmarkt zugrunde.muss es heißen: 36. Zur Berechnung der in PRIP eingebetteten, impliziten Kosten legt der PRIIP-Hersteller den Ausgabepreis und nach der Zeichnungsfrist den Kaufpreis des Produkts auf einem Sekundärmarkt zugrunde.