Berichtigung des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2018 über die Regelung über Sicherheit und Gefahrenabwehr im Europäischen Parlament (Amtsblatt der Europäischen Union C 79 vom 2. März 2018)
- Identifier:
- 32018D0302(01)R(03)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2018 über die Regelung über Sicherheit und Gefahrenabwehr im Europäischen Parlament (Amtsblatt der Europäischen Union C 79 vom 2. März 2018 )
Seite 7, Artikel 5 Absatz 2:Anstatt: (2)Die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses ergriffen werden, werden unbeschadet der Zuständigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments sowie Artikel 86 und Anhang IX des Statuts durchgeführt. muss es heißen: (2)Die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses ergriffen werden, werden unbeschadet der Zuständigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments sowie Artikel 86 und Anhang IX des Beamtenstatuts durchgeführt.