Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 150 vom 14. Juni 2018)
- Identifier:
- 32018R0848R(07)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union L 150 vom 14. Juni 2018 )
Seite 53, Artikel 53 Absatz 4Anstatt: (4)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, ab 1. Januar 2025 gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen auf der Grundlage der Informationen über die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine auf dem Unionsmarkt, die von den Mitgliedstaaten gemäß Absatz 6 dieses Artikels bereitgestellt werden oder in dem Bericht gemäß Absatz 7 dieses Artikels dargelegt werden, früher als zu dem in Anhang II Teil II Nummern 1.9.3.1 Buchstabe c und 1.9.4.2 Buchstabe c festgelegten Zeitpunkt die darin vorgesehenen Zulassungen zur Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine beendet oder über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden. muss es heißen: (4)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, ab 1. Januar 2025 gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen auf der Grundlage der Informationen über die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine, die von den Mitgliedstaaten gemäß Absatz 6 dieses Artikels bereitgestellt werden oder in dem Bericht gemäß Absatz 7 dieses Artikels dargelegt werden, die Zulassungen gemäß Anhang II Teil II Nummern 1.9.3.1 Buchstabe c und 1.9.4.2 Buchstabe c zur Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine vor dem 31. Dezember 2025 beendet oder über dieses Datum hinaus verlängert werden.