Berichtigung der Verordnung 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (Amtsblatt der Europäischen Union L 200 vom 7. August 2018)

Identifier:
32018R1091R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (Amtsblatt der Europäischen Union L 200 vom 7. August 2018 )

Seite 6, Artikel 3 Absatz 4Anstatt: (4)Bildet der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels festgelegte Erfassungsbereich nicht 98 % der landwirtschaftlich genutzten en Fläche… muss es heißen: (4)Bildet der in Absatz 2 des vorliegenden Artikels festgelegte Erfassungsbereich nicht 98 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ….

Seite 16, Anhang III Kernstrukturdaten: Variablen, Abschnitt Allgemeine Variablen, Spalte 1 Zeilen 8 und 9Anstatt: — Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei einer— natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs istmuss es heißen: — Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei— einer natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs ist.

Seite 16, Anhang III, Abschnitt Allgemeine Variablen, Spalte 1 Zeile 13Anstatt: Gemeinsames Eigentum muss es heißen: Gemeinsamem Eigentum.

Seite 18, Anhang III, Abschnitt Flächenvariablen Zeile 2Anstatt: Mohrenhirse muss es heißen: Sorghum.

Seite 20, Anhang III, Abschnitt: Flächenvariablen Zeile 14Anstatt: Sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche muss es heißen: Sonstige landwirtschaftliche Fläche.

Seite 22, Anhang III, Abschnitt: Variablen zum Viehbestand, Zeile 9Anstatt: Sonstige Geflügel a. n. g. muss es heißen: Sonstiges Geflügel a. n. g..

Seite 24, Anhang IV Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module, Spalte 2 Themenbereich, Zeile 7Anstatt: Über einen Zeitraum von 12 Monaten bewässerte Kulturen muss es heißen: Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten bewässerte Kulturen.

Seite 28, Anhang V Genauigkeitstabelle, Zeile 7Anstatt: Modul zur Unterbringung der Tiere und Düngewirtschaft muss es heißen: Modul zu Stallhaltungsverfahren und Düngewirtschaft.