Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Amtsblatt der Europäischen Union L 155 vom 12. Juni 2019)

Identifier:
32019L0904R(02)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Amtsblatt der Europäischen Union L 155 vom 12. Juni 2019 )

Seite 8, Artikel 3 Nummer 2 Anstatt: 2.Einwegkunststoffartikel: ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender Artikel, der nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem er zur Wiederbefüllung oder Wiederverwendung zum ursprünglichen Verwendungszweck an einen Hersteller zurückgegeben wird; muss es heißen: 2.Einwegkunststoffartikel: ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender Artikel, der nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem er zur Wiederbefüllung an einen Hersteller zurückgegeben wird oder entsprechend seinem ursprünglichen Verwendungszweck wiederverwendet wird;.

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Amtsblatt der Europäischen Union L 155 vom 12. Juni 2019) — LexHub