Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 14. Juni 2019)
- Identifier:
- 32019L0944R(09)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Amtsblatt der Europäischen Union L 158 vom 14. Juni 2019 )
Seite 129, Erwägungsgrund 34 letzter Satz:Anstatt: Die Gesamtdauer des Wechselvorgangs sollte jedenfalls drei Wochen ab dem Antrag des Verbrauchers übersteigen. muss es heißen: Die Gesamtdauer des Wechselvorgangs sollte jedenfalls drei Wochen ab dem Antrag des Verbrauchers nicht übersteigen.