Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019)
- Identifier:
- 32019R2014R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019 )
Seite 63, Anhang VIII Nummer 2 Abbildung 2 Überschrift:Anstatt: Mehrfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem verfügbaren Bereich der Energieeffizienzklassen muss es heißen: Mehrfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen .
Seite 47, Anhang IV Absatz 7:Anstatt: Die Luftschallemissionen werden in dB(A) in Bezug auf 1 pW angegeben und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet. muss es heißen: Die Luftschallemissionen werden in dB(A) in Bezug auf 1 pW gemessen und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.
Seite 61, Anhang VI Nummer 3 letzter Teil des Satzes:Anstatt: so sind in die technische Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die von den Lieferanten vorgenommene Überprüfung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Identität der Modelle verschiedener Lieferanten aufzunehmen. muss es heißen: so sind in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die von den Lieferanten vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Lieferanten aufzuführen..
Seite 62, Anhang VII Nummer 4 Abbildung 1 Überschrift:Anstatt: Mehrfarbiger/einfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem verfügbaren Bereich der Energieeffizienzklassen muss es heißen: Mehrfarbiger/einfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen .
Seite 62, Anhang VII Nummer 5:Anstatt: 5. Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und den Bereich der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das Label und das Produktdatenblatt über die Website der Produktdatenbank abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können.muss es heißen: 5. Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das Label und das Produktdatenblatt über die Website der Produktdatenbank abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können.