Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Amtsblatt der Europäischen Union L 317 vom 9. Dezember 2019)
- Identifier:
- 32019R2088R(07)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Amtsblatt der Europäischen Union L 317 vom 9. Dezember 2019 )
Seite 9, Artikel 3 Absatz 2:Anstatt: (2) Finanzberater veröffentlichen auf ihren Internetseiten Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten verfolgen.muss es heißen: (2) Finanzberater veröffentlichen auf ihren Internetseiten Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten.