Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020)

Identifier:
32020R0354R(04)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020 )

Seite 26, Anhang, Teil B (Verzeichnis der Verwendungszwecke), Tabelle, Endnote 1:Anstatt: (1 ) Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.muss es heißen: (1 ) Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei vorübergehender Niereninsuffizienz empfehlen.

Seite 10, Anhang, Teil B (Verzeichnis der Verwendungszwecke), Tabelle, Eintrag Nr. 20, Spalte Besonderer Ernährungszweck:Anstatt: Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms muss es heißen: Linderung von Resorptionsstörungen des Darms

Seite 12, Anhang, Teil B (Verzeichnis der Verwendungszwecke), Tabelle, Eintrag Nr. 24, Spalte Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP1):Anstatt: Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≥ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2 ) muss es heißen: Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≤ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2 )

Seite 25, Anhang, Teil B (Verzeichnis der Verwendungszwecke), Tabelle, Eintrag Nr. 70, Spalte Andere Bestimmungen, Nummer 1, erster Gedankenstrich:Anstatt: — zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit akutem Durchfall bestimmt ist oder nicht;muss es heißen: — zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit gleichzeitigem Durchfall bestimmt ist oder nicht;