Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (Amtsblatt der Europäischen Union L 174 vom 3. Juni 2020)
- Identifier:
- 32020R0687R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (Amtsblatt der Europäischen Union L 174 vom 3. Juni 2020 )
Seite 86, Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b:Anstatt: b) bei Eintagsküken, die aus Eiern geschlüpft sind, die aus der Sperrzone stammten, die Versandbrüterei gewährleisten kann, dass diese Eier nicht mit anderen aus der Sperrzone stammenden Bruteiern oder Eintagsküken in Berührung gekommen sind.muss es heißen: b) bei Eintagsküken, die aus Eiern geschlüpft sind, die von außerhalb der Sperrzone stammten, die Versandbrüterei gewährleisten kann, dass diese Eier nicht mit anderen aus der Sperrzone stammenden Bruteiern oder Eintagsküken in Berührung gekommen sind..