Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (Amtsblatt der Europäischen Union L 249 vom 31. Juli 2020)

Identifier:
32020R1056R(06)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (Amtsblatt der Europäischen Union L 249 vom 31. Juli 2020 )

Seite 47, Anhang II Nummer 3 Unterabsatz 3: Anstatt: Die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten beeinträchtigen. muss es heißen: Die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten nicht beeinträchtigen.