Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (Amtsblatt der Europäischen Union L 249 vom 31. Juli 2020)
- Identifier:
- 32020R1056R(06)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (Amtsblatt der Europäischen Union L 249 vom 31. Juli 2020 )
Seite 47, Anhang II Nummer 3 Unterabsatz 3: Anstatt: Die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten beeinträchtigen. muss es heißen: Die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten nicht beeinträchtigen.