Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2193 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die für Flugbesatzungen geforderten Kompetenzen und Ausbildungsmethoden und die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (Amtsblatt der Europäischen Union L 434 vom 23. Dezember 2020)

Identifier:
32020R2193R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2193 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die für Flugbesatzungen geforderten Kompetenzen und Ausbildungsmethoden und die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (Amtsblatt der Europäischen Union L 434 vom 23. Dezember 2020 )

Seite 16, Anhang I Nummer 1 Buchstabe c zur Anfügung von Punkt FCL.035 Buchstabe a Absatz 4 Ziffer i in Anhang I Teil-FCL Abschnitt A der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011:Anstatt: i) das betreffende Flugzeug oder der betreffende TMG gehört derselben Kategorie und Klasse an wie das Luftfahrzeug nach Teil-FCL, auf dem die anzurechnenden Flugstunden absolviert wurden;muss es heißen: i) das betreffende Flugzeug oder der betreffende TMG gehört derselben Kategorie und Klasse an wie das Luftfahrzeug nach Teil-FCL, für das die geflogenen Flugstunden angerechnet werden sollen;.

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2193 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die für Flugbesatzungen geforderten Kompetenzen und Ausbildungsmethoden und die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt (Amtsblatt der Europäischen Union L 434 vom 23. Dezember 2020) — LexHub