Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Amtsblatt der Europäischen Union L 57 vom 18. Februar 2021)
- Identifier:
- 32021R0241R(03)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Amtsblatt der Europäischen Union L 57 vom 18. Februar 2021 )
Seite 34, Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe cAnstatt: c) beim Fall der Nichteinhaltung einer empfohlenen Korrekturmaßnahme im Rahmen eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gemäß Absatz 2 Buchstabe b;muss es heißen: c) beim Fall der Nichteinhaltung einer empfohlenen Korrekturmaßnahme im Rahmen eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht gemäß Absatz 2 Buchstabe b;.