Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1254 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/640 hinsichtlich der Einführung neuer zusätzlicher Anforderungen an die Lufttüchtigkeit (Amtsblatt der Europäischen Union L 191 vom 20. Juli 2022)
- Identifier:
- 32022R1254R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1254 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/640 hinsichtlich der Einführung neuer zusätzlicher Anforderungen an die Lufttüchtigkeit (Amtsblatt der Europäischen Union L 191 vom 20. Juli 2022 )
Seite 54, Anhang Nummer 5 zur Anfügung der Punkte 26.410, 26.415, 26.420, 26.425, 26.430, 26.431 und 26.435 in Anhang I (Teil-26) der Verordnung (EU) 2015/640, Punkt 26.435 Buchstabe b:Anstatt: b) Betreiber von Kleinhubschraubern der Kategorie A, welche nach Punkt CAT.IDE.H.320(a) von Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 für die Landung auf Wasser ausgelegt oder für die Notwasserung zugelassen sein müssen, stellen sicher, dass beim Einsinken in das Wasser sich das eingebaute und während des Fluges verstaute Notschwimmsystem automatisch entfaltet, ohne dass diese Aktion von einer Handlung des Piloten während des Flugs abhängig ist.‘muss es heißen: b) Betreiber von Kleinhubschraubern der Kategorie A und von Großhubschraubern, welche nach Punkt CAT.IDE.H.320 Buchstabe a von Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 für die Landung auf Wasser ausgelegt oder für die Notwasserung zugelassen sein müssen, stellen sicher, dass beim Einsinken in das Wasser sich das eingebaute und während des Fluges verstaute Notschwimmsystem automatisch entfaltet, ohne dass diese Aktion von einer Handlung des Piloten während des Flugs abhängig ist.‘