Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (Amtsblatt der Europäischen Union L 265 vom 12. Oktober 2022)

Identifier:
32022R1925R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (Amtsblatt der Europäischen Union L 265 vom 12. Oktober 2022 )

1. Seite 13, Erwägungsgrund 51 Satz 6:Anstatt: Eine solche bessere Positionierung des eigenen Angebots des Gatekeepers kann auch bereits vor dem Ranking infolge einer Abfrage erfolgen, etwa beim Crawling oder bei der Indexierung. muss es heißen: Eine solche bessere Positionierung des eigenen Angebots des Gatekeepers kann auch bereits vor dem Ranking infolge einer Anfrage erfolgen, etwa beim Crawling oder bei der Indexierung.

2. Seite 29, Artikel 2 Nummer 18Anstatt: 18. Zahlungsdienst für in der Software-Anwendung integrierte Käufe eine Software-Anwendung, einen Dienst oder eine Benutzeroberfläche, die den Kauf digitaler Inhalte oder digitaler Dienste innerhalb einer Software-Anwendung, einschließlich Inhalten, Abonnements, Merkmalen oder Funktionen, und die Zahlungen für solche Käufe ermöglicht;muss es heißen: 18. Zahlungssystem für in der Software-Anwendung integrierte Käufe eine Software-Anwendung, einen Dienst oder eine Benutzeroberfläche, die den Kauf digitaler Inhalte oder digitaler Dienste innerhalb einer Software-Anwendung, einschließlich Inhalten, Abonnements, Merkmalen oder Funktionen, und die Zahlungen für solche Käufe ermöglicht;.

3. Seite 33, Artikel 5 Absatz 4Anstatt: (4)Der Torwächter gibt gewerblichen Nutzern die Möglichkeit n, Angebote gegenüber Endnutzern, die über seinen zentralen Plattformdienst oder über andere Kanäle akquiriert wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben … muss es heißen: (4)Der Torwächter gibt gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, Angebote gegenüber Endnutzern, die über seinen zentralen Plattformdienst oder über andere Kanäle akquiriert wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben …

4. Seite 65, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Online-Vermittlungsdienste Spalte Aktive EndnutzerAnstatt: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die den Online-Vermittlungsdienst mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch aktives Einloggen, Eingeben einer Abfrage, Klicken oder Scrollen, oder die mindestens einmal im Monat eine Transaktion über den Online-Vermittlungsdienst abgewickelt haben. muss es heißen: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die den Online-Vermittlungsdienst mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch aktives Einloggen, Eingeben einer Anfrage, Klicken oder Scrollen, oder die mindestens einmal im Monat eine Transaktion über den Online-Vermittlungsdienst abgewickelt haben.

5. Seite 65, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Online-Suchmaschinen Spalte Aktive EndnutzerAnstatt: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die die Online-Suchmaschine mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch Eingeben einer Abfrage. muss es heißen: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die die Online-Suchmaschine mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch Eingeben einer Anfrage.

6. Seite 65, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Online-Dienste sozialer Netzwerke Spalte Aktive EndnutzerAnstatt: … beispielsweise durch aktives Einloggen, Öffnen einer Seite, Scrollen, Klicken, Liken, Eingeben einer Abfrage, Veröffentlichen von Beiträgen oder Kommentieren. muss es heißen: … beispielsweise durch aktives Einloggen, Öffnen einer Seite, Scrollen, Klicken, Liken, Eingeben einer Anfrage, Veröffentlichen von Beiträgen oder Kommentieren.

7. Seite 65, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Online-Dienste sozialer Netzwerke Spalte Aktive gewerbliche NutzerAnstatt: … beispielsweise durch aktives Einloggen, Öffnen einer Seite, Scrollen, Klicken, Liken, Eingeben einer Abfrage, Veröffentlichen von Beiträgen, … muss es heißen: … beispielsweise durch aktives Einloggen, Öffnen einer Seite, Scrollen, Klicken, Liken, Eingeben einer Anfrage, Veröffentlichen von Beiträgen, …

8. Seite 65, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Video-Sharing-Plattform-Dienste Spalte Aktive EndnutzerAnstatt: … beispielsweise durch Abspielen eines Segments eines audiovisuellen Inhalts, Eingeben einer Abfrage oder Hochladen eines audiovisuellen Inhalts, einschließlich … muss es heißen: … beispielsweise durch Abspielen eines Segments eines audiovisuellen Inhalts, Eingeben einer Anfrage oder Hochladen eines audiovisuellen Inhalts, einschließlich …

9. Seite 66, Tabelle Besondere Begriffsbestimmungen Eintrag Webbrowser Spalte Aktive EndnutzerAnstatt: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die den Webbrowser mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch Eingeben einer Abfrage oder einer Adresse einer Internetseite im URL-Eingabefeld des Webbrowsers. muss es heißen: Zahl der eindeutigen Endnutzer, die den Webbrowser mindestens einmal im Monat genutzt haben, beispielsweise durch Eingeben einer Anfrage oder einer Adresse einer Internetseite im URL-Eingabefeld des Webbrowsers.