Berichtigung der Richtlinie (EU) 2023/2668 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2023/2668, 30. November 2023)

Identifier:
32023L2668R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2023/2668 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2023/2668, 30. November 2023)

Seite 8, Artikel 7 Absatz 7 Unterabsatz 2 Anstatt: Unbeschadet des Unterabsatzes 1 des vorliegenden Absatzes sind für die Zwecke von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a bis zum 21. Dezember 2029 auch Fasern mit einer Breite von weniger als 0,2 Mikrometer zu berücksichtigen. muss es heißen: Unbeschadet des Unterabsatzes 1 des vorliegenden Absatzes sind für die Zwecke von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a ab dem 21. Dezember 2029 auch Fasern mit einer Breite von weniger als 0,2 Mikrometer zu berücksichtigen.

Berichtigung der Richtlinie (EU) 2023/2668 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2023/2668, 30. November 2023) — LexHub