Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/3190, 31. Dezember 2024)
- Identifier:
- 32024R3190R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/3190, 31. Dezember 2024)
Seite 8, Artikel 2 Absatz 2 BuchsAnstatt: e) gefährliches Bisphenol oder gefährliches Bisphenolderivat ein Bisphenol oder ein Bisphenolderivat, das aufgrund seiner harmonisierten Einstufung als mutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B, karzinogener Stoff, reproduktionstoxischer Stoff oder endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Kategorie 1 in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt ist.muss es heißen: e) gefährliches Bisphenol oder gefährliches Bisphenolderivat ein Bisphenol oder ein Bisphenolderivat, das aufgrund seiner harmonisierten Einstufung als mutagener Stoff, karzinogener Stoff oder reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder als endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Kategorie 1 in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt ist.