Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/202 des Rates vom 30. Januar 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025 (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/202, 31. Januar 2025)
- Identifier:
- 32025R0202R(02)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/202 des Rates vom 30. Januar 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 im Hinblick auf Fangmöglichkeiten für 2025 (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/202, 31. Januar 2025)
1. Seite 74, Tabelle 43 Fußnote 1:Anstatt: (1 ) Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 25 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern von 2a und 4 gefangen werden (HAD/*2AC4).muss es heißen: (1 ) Besondere Bedingung: Hiervon dürfen bis zu 25 % in Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern von 2a und 4 gefangen werden (HAD/*2AC4.).
2. Seite 76, Tabelle 47 letzte Zeile:Anstatt: (…) Norwegische Gewässer des Gebiets 4 (POK/*04N-) (…) muss es heißen: (…) Norwegische Gewässer des Gebiets 4 (WHG/*04N-) (…).
3. Seite 93, Tabelle 81 letzte Zeile:Anstatt: (…) Norwegische Gewässer des Gebiets 4 (POK/*04N-) (…) muss es heißen: (…) Norwegische Gewässer des Gebiets 4 (PLE/*04N-) (…).