Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/780 der Kommission vom 16. April 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/780, 22. April 2025)

Identifier:
32025R0780R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/780 der Kommission vom 16. April 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/780, 22. April 2025)

Seite 37, Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1:Anstatt: Auf die Einfuhren von bestimmten Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3000 mm, die für derzeit in die Positionen 8426, 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit in die Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt. muss es heißen: Auf die Einfuhren von bestimmten Arten von Stahlplatten, auch mit daran befestigten Gummiauflagen, auch zu einer Laufkette zusammengesetzt, mit einer Länge von höchstens 3000 mm, die für derzeit in die Positionen 8426, 8429 oder 8430 eingereihte Maschinen oder für derzeit in die Position 8428 eingereihte Förderbänder verwendet werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt.