Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2380 der Kommission vom 18. November 2025 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2380, 24. November 2025)

Identifier:
32025R2380R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2380 der Kommission vom 18. November 2025 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2380, 24. November 2025)

Seite 3, Anhang, Tabelle Reihe 3 Spalte 3 Absatz 3 Satz 1:Anstatt: Aufgrund ihrer objektiven Merkmale ist die Ware jedoch nicht als ein ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung in Elektrowärmegeräten der Position 8516 geeignetes Teil zu betrachten. muss es heißen: Aufgrund ihrer objektiven Merkmale ist die Ware jedoch nicht als ein ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung in Elektrowärmegeräten der Position 8516 geeignetes Teil erkennbar.

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2380 der Kommission vom 18. November 2025 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2380, 24. November 2025) — LexHub