Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 der Kommission vom 10. Dezember 2025 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verfahren für die Berechnung der mit Waren verbundenen grauen Emissionen (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2547, 22. Dezember 2025)

Identifier:
32025R2547R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 der Kommission vom 10. Dezember 2025 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verfahren für die Berechnung der mit Waren verbundenen grauen Emissionen (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2547, 22. Dezember 2025)

Seite 4, Erwägungsgrund 24 Satz 1:Anstatt: Um die Ermittlung des Berichtszeitraums für Waren, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für zugelassene CBAM-Anmelder zu reduzieren, sollte die Annahme gelten, dass diese Waren im Berichtszeitraum vor dem Kalenderjahr ihrer Einfuhr hergestellt wurden. muss es heißen: Um die Ermittlung des Berichtszeitraums für Waren, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für zugelassene CBAM-Anmelder zu reduzieren, sollte die Annahme gelten, dass diese Waren im Kalenderjahr ihrer Einfuhr hergestellt wurden.