Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/2650 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2650, 23. Dezember 2025)
- Identifier:
- 32025R2650R(01)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/2650 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/2650, 23. Dezember 2025)
Seite 5, Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b: Anstatt: 15b. nachgelagerter Marktteilnehmer jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt, die unter Verwendung relevanter Erzeugnisse hergestellt wurden und Gegenstand einer Sorgfaltserklärung oder einer vereinfachten Erklärung sind;muss es heißen: 15b. nachgelagerter Marktteilnehmer jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt, die unter Verwendung relevanter Erzeugnisse hergestellt wurden, die Gegenstand einer Sorgfaltserklärung oder einer vereinfachten Erklärung sind;.