Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung desim fol mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/709, 25. März 2026)

Identifier:
32026R0709R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung desim fol mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/709, 25. März 2026)

Seite 1, Titel:Anstatt: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/709 DER KOMMISSION vom 24. März 2026 zur Ausweitung desim fol mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China muss es heißen: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/709 DER KOMMISSION vom 24. März 2026 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Seite 17, Artikel 1 Absatz 1:Anstatt: (1)Der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, die derzeit in den KN-Code ex73071910 (TARIC-Codes 7307191010 und 7307191020) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand, wird ausgeweitet auf die Einfuhren von derzeit in die TARIC-Codes 7307191035 und 7307191045 eingereihten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China. muss es heißen: (1)Der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, die derzeit in den KN-Code ex73071910 (TARIC-Codes 7307191010 und 7307191020) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand, wird ausgeweitet auf die Einfuhren von derzeit in die TARIC-Codes 7307191035 und 7307191045 eingereihten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, ohne Gewinde, aus Temperguss, mit Ursprung in der Volksrepublik China.