Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/913 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Adipinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/913, 5. Mai 2026)
- Identifier:
- 32026R0913R(01)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/913 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Adipinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/913, 5. Mai 2026)
Seite 17, Artikel 2 Satz 1:Anstatt: Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2287 werden endgültig vereinnahmt. muss es heißen: Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2287 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt.