Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Festlegung bestimmter einheitlicher Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Verfahren für die Konformitätsbewertungstätigkeiten, die von einer Benannten Stelle durchgeführt werden, welche gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates benannt wurde (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/977, 5. Mai 2026)

Identifier:
32026R0977R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Festlegung bestimmter einheitlicher Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Verfahren für die Konformitätsbewertungstätigkeiten, die von einer Benannten Stelle durchgeführt werden, welche gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates benannt wurde (Amtsblatt der Europäischen Union L, 2026/977, 5. Mai 2026)

Seite 10, Artikel 8 Absatz 2:Anstatt: (2)Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 gilt nicht für Konformitätsbewertungsverfahren, für die die Benannte Stelle und der Hersteller nach dem 25. Mai 2027 eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben. muss es heißen: (2)Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 gilt für Konformitätsbewertungsverfahren, für die die Benannte Stelle und der Hersteller nach dem 25. Mai 2027 eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben.