Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht) (Amtsblatt der Europäischen Union L 84 vom 31. März 2016)
- Označení:
- 32016R0429R(10)
- Stav:
- Účinný
- Jazyk textu:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht) (Amtsblatt der Europäischen Union L 84 vom 31. März 2016 )
Seite 71, Artikel 80 Absatz 3 Satz 1:Anstatt: … ergreift die zuständige Behörde eine oder mehrere der Maßnahmen gemäß den Artikeln 53 bis 59, damit dieser Status aufrechterhalten werden kann. muss es heißen: … ergreift die zuständige Behörde eine oder mehrere der Maßnahmen gemäß den Artikeln 53 bis 69, damit dieser Status aufrechterhalten werden kann.