Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union L 33 vom 5. Februar 2004)

Identifier:
32004R0138R(02)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union L 33 vom 5. Februar 2004 )

1. Seite 49, Absatz 2 Vorratsveränderungen, Ziffer 2.183, Satz 2:Anstatt: Der Wert zu Herstellungspreisen der ersten Kategorie sollte betrachtet werden als Summe der Herstellungskosten des Durchschnittstieres in den jeweiligen Viehklassen von der Geburt bis zum Ende des Berichtsjahres, zuzüglich eines Aufschlags für den erwarteten Betriebsüberschuss bzw. das Selbstständigeneinkommen schätzen (vgl. Ziffer 2.176). muss es heißen: Der Wert zu Herstellungspreisen der ersten Kategorie sollte betrachtet werden als Summe der Herstellungskosten des Durchschnittstieres in den jeweiligen Viehklassen von der Geburt bis zum Ende des Berichtsjahres, zuzüglich eines Aufschlags für den erwarteten Betriebsüberschuss bzw. einer Schätzung des Selbstständigeneinkommens (vgl. Ziffer 2.176).

2. Seite 53, Absatz 3 Verbuchung von Tieren als Bruttoanlageinvestitionen oder als Vorratsveränderungen, Buchstabe d, Überschrift:Anstatt: d) Verbuchung des Handels mit Tieren zwischen landwirtschaftlichen Einheitenmuss es heißen: d) Nichtlandwirtschaftliche Tiere.

3. Seite 54, Nummer 4 Allgemeine Anmerkungen zur Wertschöpfung, Ziffer 3.013, letzter Satz:Anstatt: In Übereinstimmung mit der Bewertung der Produktion (Herstellungspreise) und der Vorleistungen (Herstellungspreise) wird sie zu Herstellungspreisen gemessen. muss es heißen: In Übereinstimmung mit der Bewertung der Produktion (Herstellungspreise) und der Vorleistungen (Anschaffungspreise) wird sie zu Herstellungspreisen gemessen.

4. Seite 66, Ziffer 3.067. Nicht zu den Subventionen in der LGR rechnen, 5. Gedankenstrich, 4. Gedankenstrich:Anstatt: — Transfers des Staates an landwirtschaftliche Kapital- und Quasikapitalgesellschaften zur Deckung von Verlusten, die sich im Laufe von mehreren Geschäftsjahren angesammelt haben, oder von außergewöhnlichen Verlusten, deren Ursachen außerhalb der Verantwortlichkeit des Unternehmens liegen. Sie sind als Vermögenstransfers zu betrachten.muss es heißen: — Transfers des Staates an landwirtschaftliche Kapital- und Quasikapitalgesellschaften zur Deckung von Verlusten, die sich im Laufe von mehreren Geschäftsjahren angesammelt haben, oder von außergewöhnlichen Verlusten, deren Ursachen außerhalb der Verantwortlichkeit des Unternehmens liegen. Diese Transfers sind als sonstige Vermögenstransfers zu betrachten.

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Union L 33 vom 5. Februar 2004) — LexHub