Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014)
- Identifier:
- 32014R1302R(03)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014 )
Seite 262, Anhang, Abschnitt 4.2.3.4.2 Absatz 6 erster Unterabsatz Satz 1:Anstatt: Wenn aktive Systeme (basierend auf Software- oder speicherprogrammierbare Steuerungen, die Aktuatoren regeln) verwendet werden, besteht bei einem Funktionsausfall in den beiden folgenden Szenarien gewöhnlich die ernsthafte Gefahr mehrerer Todesopfer: muss es heißen: Wenn aktive Systeme (basierend auf Software- oder speicherprogrammierbare Steuerungen, die Aktuatoren regeln) verwendet werden, besteht bei einem Funktionsausfall in den beiden folgenden Szenarien gewöhnlich unmittelbar die ernsthafte Gefahr mehrerer Todesopfer:.
Seite 285, Anhang, Abschnitt 4.2.5.5.8 Absatz 1 Satz 2:Anstatt: Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Funktionsfehler gewöhnlich unmittelbar mit den nachstehenden Folgen einhergeht: muss es heißen: Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Funktionsfehler gewöhnlich unmittelbar einhergeht mit der ernsthaften Gefahr eines Unfalls:.
Seite 285, Anhang, Abschnitt 4.2.5.5.8 Absatz 2 Satz 2:Anstatt: Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Funktionsfehler gewöhnlich unmittelbar mit den nachstehenden Folgen einhergeht: muss es heißen: Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Funktionsfehler gewöhnlich unmittelbar einhergeht mit der ernsthaften Gefahr eines Unfalls:.