der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014)
- Identifier:
- 32014R1302R(07)
- Status:
- effective
- Text language:
- de
der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014 )
Seite 337, Anhang, Abschnitt 6.2.3.8 Absätze 3 und 4:anstatt: (3) Versuche müssen für die Lastzustände der Einheiten Auslegungsmasse, betriebsbereites Fahrzeug und Auslegungsmasse bei normaler Zuladung und maximale Bremsleistung (gemäß den Abschnitten 4.2.2.10 und 4.2.4.5.2) durchgeführt werden.(4) Wenn zwei der oben genannten Lastzustände zu ähnlichen Bedingungen für die Bremsprüfung führen wie in den maßgeblichen europäischen Normen oder in den sonstigen normativen Dokumenten, kann die Anzahl der Prüfbedingungen von drei auf zwei reduziert werden. Versuchsergebnisse müssen anhand einer Methodik evaluiert werden, die folgende Aspekte berücksichtigt:Berichtigung der Rohdaten und Wiederholbarkeit des Versuchs: Zur Validierung eines Versuchsergebnisses wird der Versuch mehrfach wiederholt. Die absolute Differenz zwischen den Ergebnissen und der Standardabweichung wird ausgewertet. muss es heißen: (3) Versuche müssen für die Lastzustände der Einheiten Auslegungsmasse, betriebsbereites Fahrzeug und Auslegungsmasse bei normaler Zuladung und maximale Bremsleistung (gemäß den Abschnitten 4.2.2.10 und 4.2.4.5.2) durchgeführt werden.Wenn zwei der oben genannten Lastzustände zu ähnlichen Bedingungen für die Bremsprüfung führen wie in den maßgeblichen europäischen Normen oder in den sonstigen normativen Dokumenten, kann die Anzahl der Prüfbedingungen von drei auf zwei reduziert werden. (4) Versuchsergebnisse müssen anhand einer Methodik evaluiert werden, die folgende Aspekte berücksichtigt:Berichtigung der Rohdaten und Wiederholbarkeit des Versuchs: Zur Validierung eines Versuchsergebnisses wird der Versuch mehrfach wiederholt. Die absolute Differenz zwischen den Ergebnissen und der Standardabweichung wird ausgewertet.