Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/410 der Kommission vom 10. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bei Luftfahrtunternehmen ein und derselben Unternehmensgruppe (Amtsblatt der Europäischen Union L 84 vom 11. März 2022)

Identifier:
32022R0410R(01)
Status:
effective
Text language:
de

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/410 der Kommission vom 10. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bei Luftfahrtunternehmen ein und derselben Unternehmensgruppe (Amtsblatt der Europäischen Union L 84 vom 11. März 2022 )

Seite 25, Anhang II Nummer 1 zur Änderung von Anhang Vc (Teil-CAMO) Abschnitt A Punkt CAMO.A.105 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Buchstabe a einleitender Satzteil:Anstatt: für Organisationen, die ihren Hauptgeschäftssitz außerhalb eines Gebiets haben, für das ein Mitgliedstaat nach dem Abkommen von Chicago zuständig ist — eine der folgenden Stellen: muss es heißen: für Organisationen, die ihren Hauptgeschäftssitz innerhalb eines Gebiets haben, für das ein Mitgliedstaat nach dem Abkommen von Chicago zuständig ist — eine der folgenden Stellen:.

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/410 der Kommission vom 10. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bei Luftfahrtunternehmen ein und derselben Unternehmensgruppe (Amtsblatt der Europäischen Union L 84 vom 11. März 2022) — LexHub